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Bei den Immobilien bewegt sich etwas – die Grundsteuerreform
Sie haben vielleicht auch schon ein Informationsschreiben als Anlage zu Ihrem Grundsteuerbescheid oder Ihren Grundbesitzabgabenbescheid
für 2022 bekommen?
Der Hintergrund: Die Grundsteuer berechnet Ihre Gemeinde bisher auf der Basis des sog. „Einheitswertes“. Diesen ermittelt das Finanzamt auf
der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1.1.1964 (!) in einem ziemlich komplizierten Verfahren.
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieser Wert so nicht mehr verfassungsgemäß ist.
Daher müssen alle deutschen Grundstücke zum 1.1.2022 neu bewertet werden – schätzungsweise geht es um ca. 36 Mio. Grundstücke.
In dieser Sonderausgabe des Lotse geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen.
Mit Klick auf das Bild öffnet sich das PDF.
In diesem ausfüllbaren PDF können Sie die Informationen sammeln, die Sie für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung benötigen.
Sie möchten uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung beauftragen?
Dann mailen Sie die ausgefüllte PDF an willkommen@steuerkanzlei-beckmann.de . Wir melden uns bei Ihnen,
bestätigen den Auftrag und informieren Sie über die Details der Abwicklung.
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